Gastaufnahmebedingungen der Gästehaus am Schloss Betriebs GmbH

Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung eines Aufenthalts in unserem Haus. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages wird die Gästehaus am Schloss Betriebs GmbH, Karlsruher Str. 3, 68723 Schwetzingen - nachstehend „Gästehaus" abgekürzt - seine ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast sowie die Rechte und Pflichten des Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und dem Gästehaus zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie die folgenden Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Geltungsbereich der Vertragsbedingungen

1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die vom Gästehaus herausgegebenen Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.

1.2. Dem Gästehaus bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende /abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Grundlage des Angebots des Gästehauses und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und ergänzende Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B.: Kategorienerläuterung), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

2.2. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften(§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen) Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, außer die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.3. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden, Institutionen sind die Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtige ausschließlich diese und nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.

2.4. Eine garantierte Reservierung ist nur möglich, wenn der Gast bei Reservierung seine Kreditkartennummer angibt oder eine Anzahlung geleistet wird.

2.5. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

2.5.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gästehaus den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

2.5.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gästehauses (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner schriftlichen Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für beide Seiten rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird das Gästehaus dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch das Gästehaus jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

2.5.3. Unterbreitet das Gästehaus dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des Gästehauses bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2.6. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

2.6.1. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen" bietet der Gast dem Gästehaus den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

2.6.2. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons

2.6.3. „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Das Gästehaus ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

2.6.4. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.

2.6.5. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" und durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung auf dem Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Eine solche zusätzlich übermittelte Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

3. Preise und Leistungen

3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Angebot von Gästehaus, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein. Soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist, können folgende Kosten gesondert anfallen bzw. ausgewiesen sein: Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z B Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

3.2. Die vom Gästehaus geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen vom Gästehaus in der Buchungsgrundlage sowie aus gegebenenfalls ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4. Zahlung

4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der, zwischen dem Gast und Gästehaus getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten, Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten sowie Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an das Gästehaus zu bezahlen.

4.2. Das Gästehaus kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Das Gästehaus kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche, nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungs-leistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

4.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung vom Gästehaus mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist das Gästehaus, soweit es selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.

4.6. Zahlungen werden u.a. über die Wirecard-Bank abgewickelt. Deren Infos sind unter https://www.wirecardbank.de/DSGVO zu finden. Als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 (7) DS-GVO muss Wirecard gem. Art. 13 DS-GVO eine Information zur Verfügung stellen.

5. An- und Abreise

5.1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise des Gastes hat ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 14:00 Uhr zu erfolgen.

5.2. Für spätere Anreisen gilt:

5.2.1. Der Gast ist verpflichtet dem Gästehaus bis spätestens 14:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt mitzuteilen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

5.2.2. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist das Gästehaus berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

5.2.3. Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an Gästehaus zu leisten, wenn das Gästehaus vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.

5.2.4. Der Check Out des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt und ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann Gästehaus eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich und wird bis 14 Uhr mit 80 % des Tagespreises und bis 17 Uhr mit 100 % des Tagespreises in Rechnung gestellt.

5.2.5. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gästehaus vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs nach 11:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Hotels oder einer mit diesem im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

6. Rücktritt und Nichtanreise

6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gästehauses auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und das Gästehaus die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, fristgerecht zugeht. Die Erklärung bedarf keiner bestimmten Form.

6.2. Das Gästehaus hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer), um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

6.3. Soweit das Gästehaus für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an das Gästehaus die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

  • Bei Übernachtung ohne Verpflegung 90%
  • Bei Übernachtung/Frühstück 80%
  • Bei Halbpension 70%
  • Bei Vollpension 60%

6.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gästehaus nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

6.7. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast und den Gastgeber

7.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast/den Gästen in Anspruch genommen werden, für die sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, ist nicht gestattet.

7.2. Der Gast ist verpflichtet eine Hausordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

7.3. Der Gast ist verpflichtet, das Gästehaus auf auftretende Mängel und Störungen unverzüglich hinzuweisen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an das Gästehaus ganz oder teilweise entfallen.

7.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat Gästehaus zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von Gästehaus verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, Gästehaus erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

7.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn das Gästehaus in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können Gästehaus zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.

7.6. Das Gästehaus kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast oder seine Mitreisenden ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb, andere Gäste bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn der Gast oder seine Mitreisenden sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist Kündigt das Gästehaus so gelten für den Zahlungsanspruch die Bestimmungen in Ziffer 6 entsprechend.

8. Nichtrauchen im Hotel

Das Gästehaus ist ein Nichtraucherhaus. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Auch das Rauchen von E-Zigaretten ist nicht gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Gästehaus das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von 150 € zu verlangen. Das Gästehaus behält sich weitergehende Schadenersatzansprüche vor. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Langzeitaufenthalte

Eine Veränderung der Zimmereinrichtung und/oder des Mobiliars (z.B. Anbringung von Regalen oder Bildern) ist auch bei Langzeitaufenthalten, ohne schriftliche Einwilligung der Geschäftsleitung, nicht gestattet. Das Gästehaus behält sich das Recht vor, den Aufwand zur Wiederherstellung der Originaleinrichtung in Rechnung zu stellen.

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück im Rahmen des Frühstücks-Buffets kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Terrasse) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen des Frühstücks-Buffets ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt, außer in den Zimmern, die mit einer Kücheneinrichtung (zubuchbar) ausgestattet sind.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Die Haftung des Gästehauses aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gästehaus oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gästehaus beruht.

11.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gästehauses für eingebrachte Sachen gemäߧ§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

11.3. Das Gästehaus haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z B Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die von Gästehaus bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Das Gästehaus weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teilgenommen wird. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für Gästehaus verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.eu ropa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

12.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gästehaus und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

12.3. Der Gast kann das Gästehaus nur an dessen Sitz verklagen.

12.4. Für Klagen des Gästehauses gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses vereinbart.

12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

Gastgeber ist:
Gästehaus am Schloss Schwetzingen Betriebs GmbH

Verwaltung:
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim

Hotelanschrift:
Karlsruher Str. 3
68723 Schwetzingen
Telefon: +49 6202 – 92990-0
Telefax: +49 6202 – 92990-299
E-Mail: info (at) gaeste-schloss.de
Geschäftsführer: Stefan Hanselmann
Registergericht: Amtsgericht Mannheim - HRB 721911

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